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Irena Brandt

Irina Brandt

  Tel.: 05544 55799 95
  Mobil:   0174 51 88 620

 

 

Immobilie: Einfamilienhaus 34359, Reinhardshagen - Veckerhagen

  • freistehende Einfamilienhaus

  • Wohnfläche (m²): ca. 168

  • Grundstücksfläche (m²): 680

  • Baujahr: ca. 1890

  • 1984 um einen Anbau erweitert

  • Dachboden ist nicht ausgebaut

  • Kaufpreis: 275.000,00 €

  • Objekt 2022-2

Vorschau


Lagebeschreibung - Immobilie - Einfamilienhaus in Reinhardshagen - Veckerhagen kaufen:

Dieses von mir exklusiv angebotene freistehende Einfamilienhaus, etwa aus dem Jahre 1890, wurde auf einem 680 m² großen Grundstück errichtet und im Jahr 1984 um einen Anbau erweitert. Das Haus ist sehr gepflegt, wurde steht’s sorgfältig und geschmacksvoll renoviert und saniert.
Im Erdgeschoss befinden sich Diele (ca. 13,0m²), Wohn- und Esszimmer (ca. 19,5 m²), Wohnzimmer (ca. 12,1m²), Küche (ca. 17,5 m²), Flur, Dusche und WC (zusammen ca. 20,0 m²). Ein sehr schöner und moderner Holzofen im Wohn- und Esszimmer sorg für wohltuende Wärme. In der Küche finden Sie eine sehr große, kaum benutzte, moderne und zeitlose Einbauküche.
Im Obergeschoss befinden sich vier Zimmer (ca. 10,14m², 13,04m², 17,44m² und 15,98m²), Diele (inkl. Treppenbereich ca. 17,82m²) und ein Badezimmer mit Badewanne, Dusche, Waschtisch und WC (ca. 6,91m²).
Der Anbau (ca. 18,0m²) wird zurzeit als Abstellraum genutzt, hier befindet sich noch eine weitere Küche (Sommerküche).

Das Haus ist teilunterkellert.

Der Dachboden ist nicht ausgebaut.

Abgerundet wird diese Immobilie durch einen Wintergarten mit eingebauter elektrischer Markise und einem großzügigen Garten.

Der Garten ist sehr geschmacksvoll angelegt.

Das Haus liegt in einer sehr guten Lage und bietet sehr viel Potential, um Ihre individuellen Wohnwünsche zu erfüllen.

Eigentumswohnung kaufen:

 

Kaufpreis: 275.000,00 €

Zuzüglich Käufermaklercourtage: 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Maklercourtage.

Alle Angaben zum Objekt sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers. Ich übernehme keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Gemäß Geldwäsche-Gesetz § 4 GwG sind alle Interessenten zur Mitteilung ihrer Identität verpflichtet.

Laut der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (Fernabsatzrecht) bin ich ab sofort verpflichtet, von allen Interessenten bei einer Anfrage - also z.B. per Internet, E-Mail, Telefon oder Brief - die Identität zu prüfen (§ 2 Abs. 10 GwG). Ich benötige, falls noch nicht geschehen, den vollständigen Namen mit Adresse und Telefonnummer und eine Kopie des Personalausweises.

Ohne diese Angaben kann ich keine Adressen zu Objekten bekannt geben.

Eine Besichtigung ist nur in meiner Begleitung möglich.