Irina Brandt
Tel.: | 05544 55799 95 | ||
Mobil: | 0174 51 88 620 |
AGB - Download als pdf
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten.
Die Annahme, Vertretung und/oder Weitergabe von Informationen und
Verkaufsaufgaben durch den Empfänger, nach erfolgter Angabe des
Veräußerers und der Objektanschrift, begründet den Abschluss eines
Vermittlungs-/Nachweisauftrages mit uns.
Wir bemühen uns stets um vollständige und korrekte Informationen. Da wir
hierbei auf die Informationen unserer Auftraggeber angewiesen sind,
übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung. Alle Zeichnungen stellen
lediglich eine Information dar und erheben keinen Rechtsanspruch auf
Richtigkeit und Maßstabs Treue. Unsere Angebote und Mitteilungen sind
vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer
schriftlichen Zustimmung an Dritte weiter gegeben werden.
Zuwiderhandlungen sind schadenersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das nachgewiesene/vermittelte Objekt bekannt, hat er dies unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.
3. Entstehen eines Courtage-/Provisionsanspruchs
Unser Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises/Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten
Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen
abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns
nachgewiesenen/vermittelten Vertragspartners zustande, so berührt dies
unseren Courtage-/Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande
gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft identisch ist
oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem
angebotenen Geschäft abweicht.
Der Courtageanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe
gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder
vertraglichen Rücktritts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von
einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in einer Person einer Partei
liegenden Gründen ausgeübt wird.
Bei Ausübung des Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger
(unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der
anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres
Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Fälligkeit und Höhe des Courtage-/Provisionsanspruchs
Unser Courtage-/Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. bei
Vertragsabschluss verdient und fällig. Mehrere Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch für die volle Courtage/Provision. Diese ist acht
Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des
Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % in Rechnung gestellt.
Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages, bzw.
für die Vermittlung, ist eine Courtage in Höhe von 5,95 % incl. 19 %
Mehrwertsteuer fällig und vom Käufer zu übernehmen, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
Die durch den Kaufvertragsabschluss weiterhin entstehenden
Ankaufsnebenkosten, d.h. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten
sind in der Regel ebenfalls vom Käufer zu übernehmen, falls dies nicht
anders im Kaufvertrag geregelt ist.
5. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
6. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und die sich darauf beziehenden schriftlichen Nebenabreden.
7. Teilunwirksamkeitsklausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich davon als unwirksam erweisen. An die Stelle evtl. unwirksamer Bedingungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
8. Annahmeerklärung
Mit der Entgegennahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hann. Münden
Immobilienmakler Irina Brandt
Die Klappe 4
34346 Hann. Münden
E-Mail: irina-brandt-immobilien@web.de
Internet: www.IBI-immowelt.de