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Irena Brandt

Irina Brandt

  Tel.: 05544 55799 95
  Mobil:   0174 51 88 620

 

 

Immobilie: Renditeobjekt in 34359, Reinhardshagen - Veckerhagen

  • Einfamilienhaus
    Wohn- und Nutzfläche von 202m²

  • Mehrfamilienhaus mit drei abgeschlossene Wohneinheiten
    Erdgeschoß 70,07m²
    Obergeschoß 67,50m²
    Dachgeschoß 56,40m²

    Alle drei Wohneinheiten sind langfristig vermietet.

    Die Nettomieteinnahmen für dieses Haus betragen aktuell ca. 11.000 € pro Jahr und sind Steigerungsfähig

  • Kaufpreis: 410.000,00 €

  • Objekt 2022-3

Vorschau


Lagebeschreibung - Immobilien - Reinhardshagen - Veckerhagen kaufen:

Einfamilienhaus

Das Einfamilienhaus mit einer Wohn- und Nutzfläche von 202m² ist in 1980 aus dem Ausbau eines Stall-und Scheunengebäudes entstanden.
Im Erdgeschoss befindet sich eine großzügige Küche mit Speisekammer. Ein großes und gemütliches Wohnzimmer mit Kamin. Ein Gästezimmer und ein Wirtschaftsraum sowie ein Badezimmer mit Dusche und WC. Die Terrasse ist praktisch angelegt und kann durch den großzügigen Hausflur und über das Wohnzimmer betreten werden.
Das Haus ist nicht unterkellert. Eine Garage von 30m² bietet Platz für einen PKW oder auch eine Hobbywerkstatt. Das Tor ist elektrisch betrieben.

Mehrfamilienhaus

Das Mehrfamilienhaus verfügt über drei abgeschlossene Wohneinheiten. Im Erdgeschoß 70,07m² , im ersten Obergeschoß 67,50m² und im Dachgeschoß 56,40m².
Alle drei Wohneinheiten sind langfristig vermietet.

Die Nettomieteinnahmen für dieses Haus betragen aktuell ca. 11.000 € pro Jahr und sind Steigerungsfähig.

 

Kaufpreis: 410.000,00 €

Zuzüglich Käufermaklercourtage: 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Maklercourtage.

Alle Angaben zum Objekt sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers. Ich übernehme keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Gemäß Geldwäsche-Gesetz § 4 GwG sind alle Interessenten zur Mitteilung ihrer Identität verpflichtet.

Laut der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (Fernabsatzrecht) bin ich ab sofort verpflichtet, von allen Interessenten bei einer Anfrage - also z.B. per Internet, E-Mail, Telefon oder Brief - die Identität zu prüfen (§ 2 Abs. 10 GwG). Ich benötige, falls noch nicht geschehen, den vollständigen Namen mit Adresse und Telefonnummer und eine Kopie des Personalausweises.

Ohne diese Angaben kann ich keine Adressen zu Objekten bekannt geben.

Eine Besichtigung ist nur in meiner Begleitung möglich.